Als Verkäufer einer Immobilie kann eine schnelle Zusage von Kaufinteressenten eine beängstigende Erfahrung sein. Viele Verkäufer denken, dass eine schnelle Zusage bedeutet, dass der Angebotspreis zu niedrig ist und dass sie mehr hätten verlangen können. Doch gerade an dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Häufig haben wir bereits die Erfahrung gemacht, dass das erste Kaufangebot abgelehnt wurde und Folgeangeobte ausblieben.
Daher möchten wir Sie hier aufklären, welche Gründe zu einem schnellen Kaufangeobt führen können.
Der Kaufinteressent hat konkrete Vorstellungen und einen Suchauftrag:
Wenn ein Kaufinteressent bereits eine Vorstellung davon hat, wonach er sucht, legt er in der Regel über die gängigen Online-Portale einen Suchauftrag an. So wird er bei neuen Angeboten umgehend informiert und stellt sicher, dass ihm kein passendes Objekt entgeht. Anfragen über Suchaufträge sind besonders wertvoll, da der Suchende meist bereits den ersten Fit zwischen Angebot und seinen Erwartunen durch das Suchprofil hergestellt hat. Eine Anfrage erfolgt in aller Regel unmittelbar innerhalb der ersten drei Tage nach Veröffentlichung des Inserats. Wenn dann im Termin die Erwartungen des Interessenten erfüllt werden, folgt meist eine kurzfristige Angebotsabgabe.
Der Kaufinteressent hat keine Zeit zu verlieren.
In einigen Fällen haben Kaufinteressenten möglicherweise keine Zeit zu verlieren, da sie eine neue Immobilie benötigen. Wenn der Kaufinteressent beispielsweise aufgrund eines Jobwechsels in eine neue Stadt ziehen muss, kann er keine Zeit damit verbringen, auf ein besseres Angebot zu warten. In diesem Fall kann er eine schnelle Zusage abgeben, um sicherzustellen, dass er die Immobilie bekommt.
Der Kaufinteressent sieht den Wert in Ihrer Immobilie.
Wenn ein Kaufinteressent den Wert in Ihrer Immobilie sieht, kann er schnell entscheiden, dass er bereit ist, den Angebotspreis zu zahlen. Der Kaufinteressent erkennt den Wert der Immobilie und weiß, dass er sie nicht zu einem niedrigeren Preis finden wird.
Wir empfehlen Ihnen sich durch eine schnelle Kaufzusage nicht verunsichern zu lassen. Gerade in Zeiten steigender Zinsen und einem unsicheren Immobilienmarkt ist es deutlich schwieriger geeignete Kaufinteressenten zu finden. Vergleichen Sie daher den Angebotspreis mit Ihrer Marktwerteinschätzung von Ihrem Immobilienmakler. Diese enthält in der Regel einen Mindestkaufpreis, sowie eine Angebotspreisspanne. Solange das Angebot innerhalb dieser Preisspanne liegt, ist es in der Regel ein marktüblicher Preis.