Hausgeld, Betriebskosten, Nebenkosten? Wir sorgen für Klarheit im Begriffsdschungel!

Als neuer Wohnungseigentümer wird man sehr schnell mit vielen unbekannten Begriffen konfrontiert, bei welchen die Bedeutung nicht sofort ersichtlich ist.
Bestes Beispiel sind die Begriffe Neben- und Betriebskosten oder Haus- und Wohngeld. Wir bringen Klarheit in diese Begrifflichkeiten!

Jeder Wohnungseigentümer leistet monatliche Vorauszahlungen an den Hausverwalter seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form des sogenannten Hausgeldes. Die Höhe des Hausgeldes wird vom WEG-Verwalter im Rahmen des Wirtschaftsplanes bestimmt. Eine Hausgeldabrechnung erfolgt am Ende des Jahres.

Zum Hausgeld gehören folgende Positionen:

  • Betriebskosten: Abfallentsorgung, Heizkosten, Versicherungen, Hausstrom, Hausmeister, Wasser und Abwasser, etc.
  • Verwaltungskosten: Hausverwalter- und Kontoführungsgebühren
  • Instandhaltungsrücklage: Rücklagen für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums
Von diesen Kosten darf ein Vermieter die Position Betriebskosten, welche nach der Betriebskostenverordnung juristisch definiert ist, auf seinen Mieter umlegen. 

Es handelt sich um Kosten die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Häufig werden die Betriebskosten auch als umlagefähige Nebenkosten bezeichnet, weil diese im Falle einer Vermietung vom Mieter getragen werden. Dementsprechend gibt es die nichtumlagefähigen Nebenkosten, zu welchen die Verwaltungskosten und die Kosten der Instandhaltungsrücklage zählen. Diese Kosten müssen immer vom Wohnungseigentümer übernommen werden. Die Nebenkosten umfassen alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.

Ähnlich zu den monatlichen Vorauszahlungen des Wohnungseigentümers an die WEG, zahlt der Mieter einen monatlichen Vorschuss auf die Betriebskosten an seinem Vermieter. Auch dieser erhält nach Abschluss des Abrechnungsjahres eine Betriebskostenabrechnung, aus welcher sich Guthaben oder Nachzahlungsansprüche ergeben können.

Aus Unwissenheit wird häufig der Begriff Wohngeld als Synonym zum Hausgeld verwendet. Wichtig ist jedoch eine klare Abgrenzung der Begrifflichkeiten, da diese unterschiedliche Bedeutungen haben. Das Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, mit der einkommensschwache Bürger einen Zuschuss zur Miete erhalten, während Hausgeld die monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer für die Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums meint.

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